AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PR2 Petra Reinmöller Kommunikation GmbH

Stand: Januar 2020

    1. Allgemeines Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und PR2 Petra Reinmöller Kommunikation (nachfolgend kurz „PR2“ genannt). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von PR2 ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen stets der Schriftform, einschließlich der Vereinbarung des Verzichts auf die Schriftform.

    2. Zustandekommen von Vertrag bzw. Projektauftrag Die Angebote von PR2 sind freibleibend. Grundlagen der Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und PR 2 sind der jeweilige PR-Agenturvertrag, der Projektauftrag bzw. die entsprechende Auftragsbestätigung, sofern eine solche an den Kunden ergeht. Der Vertrag mit dem Kunden kommt, sofern PR2 den Auftrag ausdrücklich bestätigt, mit der Auftragsbestätigung von PR2 zustande; ansonsten mit der vereinbarungsgemäßen Ausführung des Auftrages durch PR2.

    3. Leistungen und Honorare Grundlage der Abrechnung sind die von PR2 bestätigten Angebote und – sofern kein Angebot vorliegt – der jeweils geltende Stunden- bzw. Tagessatz von PR2. Wenn nichts anderes vereinbart, entsteht der Honoraranspruch von PR2 für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Leistungen von PR2, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die vorab vereinbarten Kosten um mehr als 20 Prozent übersteigen, weist PR2 den Kunden auf die höheren Kosten schriftlich hin. Fremdkosten, die bei PR-Maßnahmen entstehen, wie z.B. Saalmieten, Bewirtungskosten, Honorare für Fotografen, Kosten für Ausschnittdienste, Druck- und Versandkosten, Layout-, Satz- und Reprokosten, Kosten für die Ausstattung von Veranstaltungsräumen usw., werden unter Aufschlag einer Handling-Gebühr von 15% an den Kunden weiterberechnet, sofern PR2 dafür in Vorleistung geht.

    1. Kündigung, Stornierung oder Änderung von Aufträgen Im Falle der Beendigung eines Vertragsverhältnisses vor Erbringung sämtlicher vereinbarter Leistungen durch die Parteien, aus welchem Grund auch immer, oder bei Änderung eines Auftrags, hat PR2 einen Anspruch auf angemessene Vergütung der bis zum Zeitpunkt der Beendigung angefallenen Leistungen und Fremdkosten.

    2. Rücktritt vom Vertrag durch PR2 PR2 ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls ein Auftrag des Auftraggebers gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. PR2 muss das Rücktrittsrecht schriftlich ausüben. In den genannten Fällen des Rücktritts vom Vertrag durch PR2 entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz.

    3. Geheimhaltung PR2 sowie deren Mitarbeiter sind verpflichtet, über alle geschäftlichen Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verschwiegenheitspflicht bezieht sich sowohl auf den Kunden als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Nur der Kunde selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann PR2 schriftlich von dieser Verschwiegenheitspflicht entbinden. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.

    4. Nutzungsrecht PR2 überträgt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung durch den Kunden das exklusive, unwiderrufliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten an sämtlichen im Rahmen des entsprechenden Vertrags entwickelten Ideen, Vorschlägen und Umsetzungen, so weit nicht Rechte Dritter entgegen stehen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Bilder und Fotos, die der Kunde PR2 zum Zwecke der Pressearbeit überlässt, u.a. zum Versand an Journalisten, Redaktionen und andere Medien oder für einen Upload auf der PR2-Website, frei von Rechten Dritter sind bzw. der Kunde ein entsprechendes Nutzungsrecht besitzt. Sollte PR2 von Dritten aufgrund der Verwendung von vom Kunden überlassenem Bild- und Fotomaterial wegen der Verletzung eines Rechts, insbesondere Urheberrechts, in Anspruch genommen werden, so hat der Kunde PR2 auf erste Anfrage hin von solchen Ansprüchen Dritter vollumfänglich freizustellen.

    1. Weitergabe personenbezogener Daten an PR2 Stellt der Kunde PR2 zum Zwecke der Umsetzung von Projekten personenbezogene Daten beispielsweise von Projektpartnern zur Verfügung, so hat er dafür Sorge zu tragen, dass das Einverständnis der betroffenen Personen dafür vorliegt. Sollte PR2 von Dritten aufgrund der Speicherung und Nutzung der zu diesem Zweck übermittelten personenbezogenen Daten in Anspruch genommen werden, so hat der Kunde PR2 auf erste Anfrage hin von solchen Ansprüchen Dritter vollumfänglich freizustellen.

    2. Termine und Vorgehen bei Nichteinhalten PR2 bemüht sich nach besten Kräften, vereinbarte Termine einzuhalten. Das Nichteinhalten von ausdrücklich vereinbarten Terminen berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung gesetzlicher Rechte, wenn er PR2 eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an PR2. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz wegen Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von PR2. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – auch bei Leistungsausfall von Auftragnehmern von PR2 – entbinden PR2 stets von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Insbesondere für den Ausfall von Leistungen in den Feldern Telekommunikationsdienste, Reiseverbindungen, Logistikdienste übernimmt PR2 keine Haftung.

    3. Zahlung der Rechnungen von PR2 Die Rechnungen von PR2 sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Von PR2 gelieferte Ware und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von PR2.

    4. Gewährleistung und Schadensersatz Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Nachbesserung der Leistung durch PR2 zu. Sollte die Nachbesserung durch PR2 mehr als zwei Mal fehlschlagen, so hat der Kunde das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder angemessene Preisminderung. Weitere Ansprüche auf Schadensersatz wegen mangelhafter Leistung sind ausgeschlossen, es sei denn PR2 hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder es liegt ein Haftungsfall gemäß nachfolgender Ziff. 11 vor.

    5. Haftung Die Haftung von PR2 für Schäden des Kunden ist wie folgt eingeschränkt: Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von PR2 auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von PR2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet PR2 nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei PR2 zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei dem PR2 zurechenbaren Verlust des Lebens. Außerdem bleibt die Haftung für Garantien unberührt.

    6. Haftung bei Inanspruchnahme des Kunden oder von PR2 durch Dritte Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden PR-Leistungen von PR2 werden vom Kunden geprüft und freigegeben. Für die Einhaltung der kennzeichen- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den von PR2 vorgeschlagenen und mit dem Kunden entwickelten Kommunikationsmaßnahmen ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde gibt eine von PR2 vorgeschlagene PR-Maßnahme erst dann frei, wenn er sich der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der PR-Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung von PR2 für Ansprüche, die auf Grund einer PR-Maßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. PR2 haftet nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten des Kunden sowie für jegliche Schadenersatzforderungen oder Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass PR2 wegen eines kennzeichen- oder wettbewerbsrechtlichen Verstoßes in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde PR2 von jeglichen Ansprüchen Dritter auf erste Anfrage frei. Der Kunde hat PR2 sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich des immateriellen Schadens) zu ersetzen.

    7. Abwerbeverbot PR2 und der Kunde dürfen sich gegenseitig keine Mitarbeiter mittelbar oder unmittelbar abwerben. Darüber hinaus ist es den PR2 und dem Kunden untersagt, während des Bestehens eines Anstellungsverhältnisses eines Mitarbeiters beim jeweiligen Vertragspartner, diesen in irgendeiner Form im eigenen Betrieb zu beschäftigen. Die vorerwähnten Einschränkungen gelten nicht, wenn der betreffende Arbeitgeber vor der Beschäftigung des Mitarbeiters beim Vertragspartner seine schriftliche Zustimmung zu dem Vorhaben gegeben hat. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe des im Vertrag oder Projektauftrag definierten Betrages fällig, es sei denn, der betreffende Vertragspartner hatte bei Einstellung des Mitarbeiters keine Kenntnis von dessen Beschäftigung beim jeweils anderen Vertragspartner.

    8. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und PR2 und auf die Frage, ob der Vertrag zwischen dem Kunden und PR2 zustande gekommenen ist, ist ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Konstanz. PR2 ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.